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Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern Sie, dass Sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der Staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungs- widriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnliche Zwecken erwerben. (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).
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