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Versteigerungsauftrag und Einlieferungsbedingungen
Der Auftraggeber erteilt der Firma Welt-Phila GmbH in
90402 Nürnberg, Königstr. 10 den Auftrag, die übergebenen Briefmarken,
Ganzstücke usw. zu versteigern.
- Die Versteigerung ist öffentlich
und freiwillig und erfolgt mit Ausnahme eigener Lose in fremdem Namen
gegen sofortiger Bezahlung.
- Vom Erlös der Einlieferung erhält der Versteigerer vom Auftrags- geber folgende Provision:
15% Provision vom Zuschlag zzgl. MWST.
- Das
dem Versteigerer übergebene Material wird mit besonderer Sorgfalt
behandelt. Es wird vom Versteigerer gegen die üblichen
Risiken der Lagerung versichert. Die Kosten 0,60% vom
Schätzwert trägt der Auftraggeber.
- Es
entstehen dem Einlieferer sonst keine weiteren Kosten, wie z.B.
Fotogebühren, keine Abzüge für unverkaufte Lose.
- Der
Versteigerer kann die Aufteilung und Bearbeitung der Einlieferung
nach eigenem Ermessen wenn vom Einlieferer nichts anderes vorgegeben,
was der Schriftform bedarf, vornehmen. Die Schätzpreise werden
aufgrund der Marktlage vom Versteigerer festgesetzt.
- Der
Versteigerer ist berechtigt, Lose bis zu 20% unter dem Ausrufpreis
zuzuschlagen, grössere Untergebote werden nur unter Vorbehalt
angenommen und der Zuschlag nur dann erteilt, wenn der
Einlieferer zustimmt.
- Der
Versteigerer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die
eingelieferte Ware, auf Echtheit und
Erhaltung von einem anerkannten philatelistischen Prüfer, auf
Kosten des Einlieferers prüfen und
kennzeichnen zu lassen.
- Zieht
der Einlieferer seinen Versteigerungsauftrag zurück, so ist der
Versteigerer berechtigt, 20% zzgl. MWST vom Schätzpreis
als pauschalen Ersatz für entstandene Kosten und entgangene Provisionen
zu verlangen. Der konkrete Schadensnachweis ist vom Versteigerer nicht
zu erbringen.
- Bleiben
Lose auf der Auktion unverkauft, ist der Versteigerer ermächtigt,
innerhalb von 4 Wochen nicht verkaufte Auktionslose 20% unter
dem Schätzpreis zu verkaufen.
- Die
Abrechnung beginnt mit dem Einlieferer 5 Wochen nach Beendigung der
Auktion. Vor Zahlung durch den Käufer hat der Einlieferer keinen
Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses. Sofern der
Versteigerer die ersteigerten Lose dem Käufer bereits ausgehändigt hat,
haftet er dem Einlieferer für den Erlös.
- Vertragsbestandteil sind die im Auktionskatalog abgedruckten Versteigerungsbedingungen.
- Vorschusszahlungen
werden großzügigst gewährt. Der Vorschuss wird mit 0,7% pro
angefangenem Monat verzinst. Wird ein Vorschuss durch den
Netto-Erlös nicht gedeckt, so ist der Restbetrag spätestens 10 Tage
nach Abrechnungsdatum fällig.
- Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte
einer der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht betroffen.
- Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.
Versteigerungsbedingungen
die
auch ohne schriftliche Anerkennung bei Einsendungen von Geboten,
Erteilung von Kaufaufträgen oder persönlichen Geboten auf der Auktion
ausschliesslich massgebend sind
- Die
Versteigerung ist öffentlich und freiwillig und erfolgt mit Ausnahme
eigener Lose in fremden Namen gegen sofortige Bezahlung.
- Die Steigerungssätze lauten wie folgt:
bis
50 € - € 2,-
bis 100 € - € 5,-
bis 500 € - € 10,- bis 1000 € - € 20,-
bis 2000 € - € 50,- bis 5000 € - € 100,-
bis 10000 € - € 200,- darüber - € 500,-
Aufschlag
für alle Käufer: 17% Provision aus Zuschlagsumme,Los- gebühr pro
Los 2 €, zuzüglich Porto und Versicherung (bei Versand) + 19%
Mehrwertsteuer aus allen Aufschlägen.
Für
die mit “x” gekennzeichneten Lose werden zusätzlich 7% MWST auf den
Zuschlagspreis gerechnet. Diese MWST von 7% entfällt für einen Händler
im EG-Binnenmarkt mit Umsatzsteuer -ID-Nr. und bei Kunden die nicht der
EU angehören, wenn der Versand an die Heimatanschrift erfolgt.
- Der
Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
höheres Gebot abgegeben wird. Bei Missverständnissen kann das Los
nochmals aufgerufen werden, bei gleichen Geboten entscheidet das Los.
Umgruppierungen der Lose oder innerhalb der Lose sowie Zurückziehung
eines Loses behalten wir uns vor.
- Der
Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum der ersteigerten Lose
geht erst nach Zahlung des vollen Kaufpreises, die Gefahr bereits mit
dem Zuschlag auf den Käufer über. Die Zustellung der gekauften Lose
erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Die
Rechnung ist bei Saalbietern sofort fällig, ansonsten mit Zustellung
der Auktionsrechnung. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten
als Selbstschuldner. Alle Beträge die 14 Tage nach der Versteigerung
bzw. der Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator
eingegangen sind, werden Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat
berechnet. Der Versteigerer kann nach weiteren 8 Tagen frei über die
Auktionslose verfügen, muss es aber nicht. Im Falle eines Mindererlöses
haftet der erste Käufer für den entgangenen Gewinn, ferner trägt er
entstandene Kosten ; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch.
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Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Zentrierung, Stempel
usw. die Abbildung massgebend. Reklamation - gleich welcher Art -
müssen spätestens 10 Tage nach Übernahme oder Zustellung mit den
beanstandeten Marken beim Versteigerer eingehen, wenn Rückgabe während
der Auktion unmöglich ist. Die Lose oder Marken müssen unverändert,
daher im Originalzustand sein. Jede Reklamation ist ausgeschlossen,
wenn die Lose oder Marken nicht mehr im Originalzustand sind. Als solche nachteiligen Veränderungen gelten insbesondere Ablösen, Behandlungen mit Wasser, Chemikalien etc. Der
Versteigerer kann verlangen, dass für jede Reklamation Atteste
anerkannter Prüfer beigebracht werden. Die Kosten hierfür hat der
Käufer zu tragen. Qualitätsbezeichnungen unterliegen individuellen Ansichten
und können daher nie Begründung für eine Reklamation sein Die
Reklamationsfrist gilt als überschritten, wenn Lose nicht fristgemäss
d.h. spätestens 14 Tage nach der Auktion, abgenommen
werden. Bei Losen, die 3 oder mehr Marken enthalten, können
Reklamationen wegen geringer Fehler einzelner Stücke nicht
berücksichtigt werden. Marken mit Fehlerbeschreibung können wegen anderer Fehler nicht reklamiert werden. Grössere Lose können gebrauchte und ungebrauchte Marken
enthalten. Reklamationen bei Sammlungen und Sammellosen sind
ausgeschlossen. Katalogberechnungen gelten stets als circa. Wird eine Begutachtung durch einen Prüfer gewünscht, ist die Beantragung einer
Verlängerung der Reklamationsfrist notwendig, damit diese Marken mit
den Einlieferern noch nicht abgerechnet werden. Erhalten wir
einen solchen Bescheid nicht, können wir in Zukunft spätere
Reklamation, gleich welcher Art, nicht mehr anerkennen. Alle
Reklamationen werden für Rechnung der Einlieferer erledigt. Nach
Auszahlung des Erlöses an den Einlieferer kann der Käufer evtl.
Reklamationen nur gegen den Einlieferer geltend machen. Die
vorstehenden Versteigerunsbedingungen gelten sinngemäss auch für alle
Geschäfte, welche
ausserhalb der Auktion mit Auktionsmarken abgeschlossen werden. Bei
anerkannten Reklamationen hat der Käufer Anspruch auf Erstattung von
Kaufpreis und Provision, weitergehende Ansprüche des Käufers sind
ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es
aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzlicher oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
- Einlieferer
und Ersteigerer haben bei berechtigten Reklamationen nach Abschluss der
Auktion die Möglichkeit, vom Versteigerer den Namen und die Anschrift
des Vertragspartners zu erfahren. Ansichtssendungen erfolgen für
Rechnung und Gefahr des Empfängers gegen Portoerstattung und
postwendende Rücksendung. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung haftet
der Empfänger zum vollen Zuschlagspreis + Prozenten.
- Die
Beschreibung der Lose erfolgen mit grösster Sorgfalt und nach bestem
Wissen, sie stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar.
- Schriftliche
Aufträge werden ohne Extraberechnung, bestmöglich, aber ohne Gewähr
ausgeführt. Der angegebene Betrag wird erst dann angewendet, wenn
gegengeboten wird oder gleiches Mindestgebot vorliegt. Höchstgebotsaufträge wie “bestens” (= bis zum 5fachen Ausruf) oder “unbedingt” Haben keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag.
- Der Versteigerer behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Personen von der Auktion auszuschliessen, insbesondere solche, die während der Versteigerung handeln tauschen oder sich sonst wie störend bemerkbar machen, ebenso Bieter, die Lose nicht abgenommen haben.
- Gerichtsstand Nürnberg
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